Um eine größtmögliche Sicherheit auf dem Modellflugplatz, den angrenzenden Gebieten und Zufahrtswegen zu gewährleisten, gelten die folgenden Bestimmungen: |
1. | Jeder Benutzer des Modellflugplatzes hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. |
2. | Die Benutzung des Modellflugplatzes ist ausschließlich den Mitgliedern des MFG Wipshausen e.V. gestattet. Gäste können nach Genehmigung durch den Vorstand/Flugleiter vor Ort ebenfalls am Flugbetrieb teilnehmen, wobei Gäste selbst einen ausreichenden Versicherungsnachweis zu erbringen haben. Gastfliegern ist die Flugordnung zur Kenntnis zu geben und diese haben ihre Flugaktivitäten mit dem Flugleiter abzustimmen. Der Flugbetrieb der Vereinsmitglieder hat immer Vorrang vor Gastfliegern. |
3. | Der Flugbetrieb ist täglich – auch an Sonn- und Feiertagen – zu folgenden Zeiten gestattet:
|
4. | Vor Beginn des Flugbetriebes haben sich die Piloten in das Flugbuch einzutragen und ein Frequenzschild an der Frequenztafel anzubringen. Bei Sendeanlagen, bei denen eine eindeutige Kanalzuordnung nicht möglich ist, entfällt das Schild. Bei größerem Flugbetrieb (mehr als 3 Modelle in der Luft) hat sich ein Flugleiter einzutragen. Er überwacht und regelt den Flugbetrieb und bestimmt die Start- und Landerichtung sowie den Pilotenraum. In Ausnahmen kann er temporär Frequenzen zuteilen, wenn etwa die Sicherheit bei Frequenzdoppelbelegung gefährdet ist. Diese Festlegung ist durch den Flugleiter im Flugbuch zu vermerken. Der Flugleiter kann bei Verstoß gegen die Flugordnung auch ein Flugverbot erteilen. Nimmt der Flugleiter aktiv am Flugbetrieb teil, so muss er zuvor die Flugleitung an eine andere Person übertragen haben. Die aktive Teilnahme am Flugbetrieb kann dann im Wechsel der beiden Personen abgesprochen werden. Die Änderung muss im Flugbuch eingetragen werden. Verlässt der Flugleiter vor Beendigung des Flugbetriebs das Fluggelände, so muss ein neuer Flugleiter eingesetzt werden. |
5. | Es dürfen nur drei Flugmodelle gleichzeitig mit Verbrennungsmotor in der Luft sein. Bei Flugmodellen mit Turbinenantrieb ist nur der Betrieb eines Modells zugelassen. Während des Anlassvorgangs einer Turbine hat ein Feuerlöscher am Modell zu sein. |
6. | Das maximale Abfluggewicht des zu Einsatz kommenden Modells darf 25 kg nicht überschreiten. |
7. | Es dürfen nur Sende- und Empfangsanlagen benutzt werden, die von einer Regulierungsbehörde für Telekommunikation und der Post (Reg TP) zugelassen sind. Vor Einschalten des Senders hat sich der Pilot (an der Frequenztafel) davon zu überzeugen, dass seine Frequenz noch nicht benutzt wird. Bei Doppelbelegung müssen die Piloten sich absprechen, erst dann darf der Sender in Betrieb genommen werden. |
8. | Es darf nur in dem in der Aufstiegserlaubnis freigegebenen Luftraum (s. Lageplan im Flugbuch) geflogen werden. Das Überfliegen des Vereinsgeländes (Vorbereitungs- und Zuschauerbereich sowie Parkplatz) und Personen ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Aufenthalt auf der Start- bzw. Landebahn ist während des Flugbetriebs nur den Piloten gestattet. Mit Flugmodellen ist allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen. |
9. | Alle Modelle mit Verbrennungsmotoren (auch Turbinenantrieb) dürfen nur mit gültigem Lärmpass mit folgenden Mindestdaten
und funktionstüchtigem Schalldämpfer betrieben werden. Dabei dürfen die gesetzlichen Grenzwerte für das Modell nicht überschritten werden. |
10. | Von jedem Piloten wird ein sicherheitsbewusster Umgang mit Flugmodellen erwartet, um die von ihm ausgehende, grundsätzliche Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist das An- und Überfliegen von Personen untersagt. |
11. | Beim Anlassen oder Probeläufen von Motoren ist sicherzustellen, dass sich im Vorbereitungsraum keine unbefugten Personen aufhalten und der Propeller in Richtung Sicherheitszaun zeigt. Das Modell ist so zu sichern, dass es nicht ungewollt anrollen kann, des Weiteren ist im Vorbereitungsraum nicht abgesichertes Rollen bei laufendem Motor untersagt. |
12. | Die Piloten haben sich während des Flugbetriebes in dem vom Flugleiter festgelegten Pilotenraum aufzuhalten. |
13. | Der Start erfolgt in Längsrichtung zum in der von Flugleiter bestimmten Richtung. Vor dem Start muss sich der Pilot vergewissern, dass sich kein anderes Flugmodell im Landeanflug befindet und sich keine Personen oder beweglichen Hindernisse auf der Startbahn befinden. der Start ist durch den Piloten Lautzeichen anzuzeigen. |
14. | Jede Landung muss von dem Piloten angesagt werden. Zuvor überzeugt er sich davon, dass sich kein anderes Modell im Landeanflug befindet und die Landebahn frei von Personen und beweglichen Hindernissen ist. Segelflug- oder Motormodelle mit abgestelltem Motor haben Vorrang, Notlandungen sind durch Lautzeichen anzusagen. Der Motor ist vor dem Zugang zum Vorbereitungsraum abzustellen. |
15. | Unfälle mit Personen- und/oder schweren Sachschäden oder sonstigen relevanten Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufstiegserlaubnis sind umgehend der Flugleitung sowie dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen. Angaben über den Hergang des Unfalls an Dritte sollten erst nach Rücksprache mit der Flugleitung/dem Vorstand gemacht werden. Eine aktuelle Liste der Notruf- sowie Telefonnummern der Vorstandsmitglieder ist im Schaukasten an der Hütte (Vereinsheim) angeschlagen. |
16. | Wir bitten alle Vereinskameraden und Gastflieger um Verständnis für die Vorschriften und Auflagen und weisen darauf hin, dass von Beachtung dieser Flugordnung/Flugplatzordnung unsere Platzgenehmigung und damit die Ausübung des Hobby abhängt. |
Diese Flugordnung tritt/trat mit dem 06.06.2009 in Kraft und hat nach wie vor Gültigkeit.
Der Vorstand
Flugordnung
1 Datei(en) 112.82 KB